Formulare & Vorlagen
Krankmeldung & schriftliche Entschuldigung
Bitte melden Sie als Erziehungsberechtige/r eine Erkrankung Ihres Kindes am 1. Krankheitstag bis spätestens 7:45 Uhr über MFRS WebUntis .
Eine schriftliche Entschuldigung muss gemäß § 20 Abs. 1 BaySchO innerhalb von zwei Tagen nach Wiedererscheinen bei der Klassenleitung abgegeben werden.
Das Formular zum Wiederbesuch muss am Tag des Wiedererscheinens in den Lehrerbriefkasten (Haupteingang Aula) der jeweiligen Klassenleitung oder direkt bei der Klassenleitung abgegeben werden.
Unterrichtsbefreiung
Eine Befreiung kann nur aus wichtigem Grund und bei rechtzeitiger Beantragung (mind. 2 Tage vorher) genehmigt werden. Bitte beachten Sie stets die schulischen Termine Ihres Kindes, v.a. schriftliche Leistungsnachweise. Sie finden diese im Schulkalender bei MFRS WebUntis. Eine Beurlaubung vor oder nach Ferienterminen ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte füllen Sie die Vorlage vollständig aus! Die ausgefüllte Vorlage ist zuerst der Klassenleitung vorzulegen und danach der Schulleitung.
MVV-Ticket bestellen und
Fahrtkostenerstattung für den Schulweg beantragen
Der Vorgang erfordert zwei Schritte:
1.) MVV-Schülerticket beantragen
2.) Danach einen Antrag zur Fahrtkostenerstattung stellen.
Bitte die Hinweise und Informationen der MVG beachten und gegebenenfalls das Servicetelefon des Referats für Bildung und Sport unter 089 233 967 76 nutzen.
1.) Um ein MVV-Ticket zu bestellen, bitte nachfolgenden Link zur MVG benutzen. Dort „registrieren“ und dann den Bestellprozess starten
2.) Danach kann ein Antrag zur Fahrtkostenerstattung mit nachfolgendem Link gestellt werden.
Bitte die Hinweise und Informationen der MVG beachten und gegebenenfalls das Servicetelefon des Referats für Bildung und Sport unter 089 233 967 76 nutzen.
Verlust eines Leistungsnachweises
Sollte ein Leistungsnachweis, der Ihrem Kind mitgegeben wurde, nicht mehr auffindbar sein, verwenden Sie bitte folgende Vorlage.
Austrittserklärung
Anzeige ansteckender Krankheiten
Die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) finden Sie hier in folgenden Sprachen: