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Verbindungslehrer

Die Verbindungslehrkräfte im Schuljahr 2023/2024

Frau Sigl & Herr Bayerle

Was macht eigentlich eine Verbindungslehrkraft?

Idealerweise sollte eine gute SMV-Arbeit das Anliegen aller am Schulleben beteiligten Personengruppen und insbesondere natürlich aller Schüler*innen sein. Eine erfolgreiche SMV-Arbeit ist aber entscheidend von den Ideen, der Motivation und Tatkraft der Klassensprecher*innen, Schülersprecher*innen und Verbindungslehrer*innen abhängig.

Auf diese Drei kommt es ganz besonders an - sie sind der Motor einer lebendigen SMV. Sie sind Vordenker*innen und Ideengeber*innen, sie sind kreativ, verantwortungsbewusst und sozial eingestellt, sie organisieren, leiten und lenken, sie managen, sie ermutigen, sie vermitteln und verhandeln. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Verbindungslehrer*innen zu, denn von ihrem Engagement hängt maßgeblich das Gelingen der SMV-Arbeit ab. Ihre Bereitschaft, sich auch längerfristig zu engagieren, garantiert Kontinuität in der SMV-Arbeit an der jeweiligen Schule.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können Verbindungslehrer*innen jedoch auch in Konfliktsituationen geraten. So können sie die besonderen Aufgaben ihres Amtes und die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung in einen Zwiespalt bringen. Auch die von verschiedenen Wunschvorstellungen geprägten Sichtweisen von Schüler*innen und Kollegen über die Rolle der Verbindungslehrer*innen tragen hierzu bei.

Die Arbeitsbedingungen und Aufgabenfelder

Die Verbindungslehrer*innen

  • sollen von allen am Schulleben Beteiligten tatkräftig unterstützt werden; insbesondere obliegt diese Aufgabe der Schulleitung und dem gesamten Lehrerkollegium.
  • können in Fragen der SMV direkt mit den SMV-Beauftragten des Ministerialbeauftragten Kontakt aufnehmen.
    werden vom Schülerrat gewählt.
  • informieren den Schülerrat über die Wahl (Wahlverfahren) und die Aufgaben des Verbindungslehrers.
    können für ein oder zwei Jahre gewählt werden.
  • können in ihr Amt als alleinige Verbindungslehrer*innen oder zusammen mit maximal zwei weiteren Lehrer*innen gewählt werden.
  • beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • wirken bei der Erarbeitung einer SMV-Satzung mit.
  • beraten und informieren die Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz, SMV-Verordnung,
    Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
  • sollen ihre Beratungskompetenz ständig erweitern und sich in Fragen der SMV weiterbilden.
    können an allen Veranstaltungen und Sitzungen der SMV teilnehmen.
  • sollten, falls nötig, Schülerratssitzungen vorbereiten helfen und an ihnen beratend teilnehmen.
  • beraten den Protokollanten bei der Anfertigung der Sitzungsprotokolle.
  • sind bei alle Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten.
  • unterstützen die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen (auch bei versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA, des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung).
  • helfen, die Aufsicht bei SMV-Veranstaltungen zu regeln.
  • können bei der Herstellung und Herausgabe einer Schülerzeitung beraten.
  • pflegen den Kontakt mit anderen Schulen.
  • unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Klassensprecher*innen und Schülersprecher*innen.
  • bereiten die Schülersprecher*innen, Klassensprecher*innen und den Schülerrat auf seine Aufgaben vor und führen in Absprache mit den Klassenlehrer*innen notwendige „Verhaltenstrainings“ durch.
  • fördern den Kontakt zwischen Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulleitung und Eltern.
  • nehmen bei Tagesordnungspunkten zu Themen der SMV beratend an Sitzungen der Schulkonferenz teil.
  • besitzen das Teilnahmerecht bei Lehrerkonferenzen aller Art.
  • beraten auch einzelne Schüler bei persönlichen Problemen im schulischen oder im privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit dem Beratungslehrer, dem
    Oberstufenberater oder dem Drogenbeauftragten.
  • vermitteln in Konfliktfällen; sie informieren sich gründlich über die Vorgänge bei allen Beteiligten und erläutern ihre Rolle.
  • Sie werben um gegenseitiges Verständnis und sind keine Richter, die versuchen die Schuldfrage zu klären. Sie sind Berater*innen und Vermittler*innen, die versuchen, Möglichkeiten zu schaffen, damit die Beteiligten den Konflikt selber regeln können.
  • Gemeinsam mit Schüler*innen und Kolleg*innen erarbeiten sie Lösungsmöglichkeiten, die auf der Basis partnerschaftlicher Kooperation und Kompromissbereitschaft aufbauen.
  • besitzen keine Weisungsbefugnis.
  • Sie sind nicht Interessenvertreter*innen der SMV, der Lehrerschaft oder der Schulleitung.
  • Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet sie ebenso wie die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung.

Quelle: http://www.smv.bw.schule.de/smv-texte/Verbindungslehrer.pdf